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   BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22   

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BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22 (https://dejure.org/2022,21578)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2022 - 4 StR 231/22 (https://dejure.org/2022,21578)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2022 - 4 StR 231/22 (https://dejure.org/2022,21578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 316 StGB; § 40 StGB
    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, weitere aussagkräftige Beweisanzeichen, Herabsetzung der Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers, Gesamtwürdigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 316 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr u.a.: Nachweis der drogenbedingten Fahrunsicherheit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 316 Abs. 1 StGB, § 316 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 69a Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer drogenbedingten Fahrunsicherheit durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund und weitere aussagekräftige Beweisanzeichen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachweis einer drogenbedingten Fahrunsicherheit durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund und weitere aussagekräftige Beweisanzeichen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Unter Drogen auf der Flucht vor der Polizei - Allein die Ergebnisse der Blutprobe reichen nicht

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit ist gerade bei Fluchtfahrt intensiv zu prüfen!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Drogeneinfluss allein führt nicht zur Annahme der Fahruntüchtigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheit im Verkehr nach Drogenkonsum: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfolgungsjagd unter Drogeneinfluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 741
  • NZV 2022, 572
  • StV 2023, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).

    Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225; s. dazu auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11 Rn. 3 f.).

    Dem steht aber entgegen, dass die Strafkammer bei der Prüfung der Schuldfähigkeit des Angeklagten jeweils nicht von einer "manifesten Intoxikation" ausgegangen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08 Rn. 8; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225).

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Dies hat das Tatgericht anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 44 ff.; Pegel in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 53, Krumm, NZV 2009, 215, 217).

    bb) Das Landgericht scheint in dem grob fehlerhaften und risikoreichen Fahrverhalten des Angeklagten drogenbedingte Ausfallerscheinungen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42, 45; König in LK-StGB, 13. Aufl., § 316 Rn. 97) erblickt zu haben.

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).

    Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    a) Sollte das neue Tatgericht ebenfalls eine Fahruntüchtigkeit des Angeklagten bejahen, wird es für eine erneute Verurteilung gemäß § 316 Abs. 1 StGB sorgfältiger als geschehen zu prüfen haben, ob er insoweit zumindest mit bedingtem Vorsatz handelte (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 401/14, BGHSt 60, 227 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 477/11

    Beweisanforderungen bei einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Zwar können die Anforderungen an Art und Ausmaß drogenbedingter Ausfallerscheinungen umso geringer sein, je höher die im Blut festgestellte Wirkstoffkonzentration ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 225; s. dazu auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11 Rn. 3 f.).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 520/13

    Trunkenheit im Verkehr; Straßenverkehrsgefährdung (spezifischer

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15 Rn. 9; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 221 ff.).
  • BGH, 25.05.2000 - 4 StR 171/00

    Trunkenheit am Steuer; Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr; (Relative,

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Die Strafkammer hätte deshalb erörtern müssen, ob und inwieweit die fehlerhafte und riskante Fahrweise des Angeklagten nicht auf seinem Fluchtwillen beruhte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10; Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 520/13 Rn. 2; Beschluss vom 25. Mai 2000 - 4 StR 171/00 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22
    Die Festsetzung der Tagessatzhöhe, der das Verschlechterungsverbot nicht entgegen steht, ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Geldstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 272/08

    Verwertung der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung (Verlesung von

  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 22/23

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: Vergewaltigung, Art der Tatausführung,

    Diese Festsetzung ist auch dann erforderlich, wenn - wie hier - aus Geld- und Freiheitsstrafen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 3 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 6 StR 213/22; Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22 Rn. 15, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2022, 741; Beschluss vom 13. Januar 2022 - 6 StR 469/21; Beschluss vom 15. November 2021 - 6 StR 468/21; Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 3; Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Dies hat das Tatgericht anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22 Rn. 8 ff.; Urteil vom 22. April 1982 - 4 StR 43/82, BGHSt 31, 42).
  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59

    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

    Vielmehr bedarf es weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (stRspr, zuletzt BGH, B.v. 2.8.2022 - 4 StR 231/22 - DAR 2022, 642 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2023 - 4 StR 9/23

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit: Nachweis einer

    Denn anders als bei Alkohol kann der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit auch weiterhin nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden, sondern es bedarf weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des betreffenden Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Strecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 231/22, NStZ 2022, 741 Rn. 8; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16 Rn. 10, NStZ-RR 2017, 123, 124; Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, Rn. 9, insoweit nicht abgedruckt in NZV 2015, 562; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 477/11, NStZ 2012, 324; Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 639/07, NZV 2008, 528, 529; Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 272/08, StV 2009, 359, 360; Beschluss vom 3. November 1998 - 4 StR 395/98, BGHSt 44, 219, 222; vgl. auch Fischer, StGB, 70. Aufl., § 316 Rn. 39a mwN).
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